Das gute Gefühl der richtigen Wahl

Wirtschaftsfachoberschule Auer
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Renate Gebhard zu Gast bei unseren dritten Klassen

Die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard war im Rahmen der fächerübergreifenden Lernangebote "Gesellschaftliche Bildung" zu Gast bei unseren dritten Klassen und ....

berichtete den interessierten Schüler*innen über ihre Arbeit im römischen Parlament.

Recht und Politik sind die Themen der fächerübergreifenden Lernangebote „Gesellschaftlicher Bildung“ der dritten Klassen.

Im Rahmen des 1. Projekttages hatten unsere dritten Klassen die Möglichkeit, die Südtiroler Kammerabgeordnete Renate Gebhard zu treffen und sich über den Aufbau des italienischen Rechtsstaates im Allgemeinen sowie über die konkrete politische Arbeit der Südtiroler Parlamentarier in Rom auszutauschen. „Es freut mich sehr, dass sich junge Menschen für die politische Arbeit interessieren“, sprach Gebhard die Schüler*innen an.

In einem Kurzreferat berichtete die Südtiroler Parlamentarierin über die Bedeutung der Gewaltenteilung und erklärte den Aufbau von Kammer und Senat. Renate Gebhard erläuterte den Schüler*innen, wie ein neues Gesetz entsteht, welche Hürden ein Entwurf nehmen muss und wie es gelingt, eine politische Mehrheit für ein Anliegen zu gewinnen. Dass Südtirol mit seiner Autonomie dabei eine besondere Rolle einnimmt, zeigte Gebhard am Beispiel der neuen Zusammensetzung der beiden Kammern auf.

Damit sich die jungen Menschen die politische Arbeit in Rom besser vorstellen können, erzählte Renate Gebhard, wie ihr Arbeitstag und ihre Arbeitswoche konkret aussehen, mit welchen Themen sich die Südtiroler Parlamentarier aktuell beschäftigen, mit wem sie sich treffen, um die Anliegen weiterzubringen und welche Behördengänge sie für die Südtirolerinnen und Südtiroler in Rom erledigen können. Auf besonderes Interesse der jungen Menschen stießen dabei die aktuelle Neuerung für Führerscheinneulinge, mit der in bestimmten Fällen die Leistungsbegrenzung für Autos fällt. Für die Jugendlichen ebenfalls interessant ist, dass sie mit dem neuen Verfassungsgesetz bereits mit 18 die Mitglieder des Senats wählen dürfen und nicht erst mit 25 wie bisher.